Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Vereinbarungen zwischen den Kunden und Kundinnen der Fort- und Weiterbildungen und der DFA.

 

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung hat schriftlich unter Angabe der Veranstaltungsbezeichnung, Thema, Datum zu erfolgen. Der Anmeldeschluss für kurzfristige Fortbildungen liegt in der Regel vier Wochen, für längerfristige Weiterbildungen sechs Wochen und für Angebote aus dem Bereich DFA Digital bei zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die Anmeldung stellt das Angebot des Teilnehmers auf Abschluss einer Vereinbarung über seine Fort- und Weiterbildung dar, dessen Annahme der DFA freigestellt ist.

Platzreservierungen in den Weiterbildungsveranstaltungen sind durch die Einrichtungen auch ohne die namentliche Angabe der Teilnehmenden möglich. In diesen Fällen erhebt die DFA eine Reservierungsgebühr von 10 % der Seminargebühren. Dieser Betrag wird fällig, wenn der reservierte Platz bis zum Anmeldeschluss der Weiterbildung nicht in Anspruch genommen wird. Nach Anmeldeschluss gelten die Regelungen unter § 5. Werden reservierte Plätze von Teilnehmenden wahrgenommen, werden die 10 % Reservierungsgebühr mit den Seminargebühren verrechnet.

 

§ 3 Mindestteilnehmerzahl

Da die Durchführbarkeit jeder Veranstaltung von der Teilnahme einer Mindestanzahl von Personen abhängig ist, behält sich die DFA das Recht vor, von den Vereinbarungen mit den Teilnehmenden einer Veranstaltung zurückzutreten, wenn für diese Veranstaltung die notwendige Mindestanzahl von Teilnehmern, entsprechend der Ausschreibung/Flyer, vier Wochen bzw. bei Angeboten von DFA Digital zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung nicht erreicht wurde. Ersatztermine werden nach Absprache mit den Teilnehmenden veröffentlicht. Das gleiche gilt, wenn die Teilnehmerzahl während der Veranstaltung unter die Mindestanzahl sinkt; in diesem Fall wird sich die DFA bemühen, mit den Teilnehmenden eine geeignete Lösung zu finden, namentlich Ersatzangebote zu unterbreiten.

 

§ 4 Bestätigung

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der DFA bearbeitet. Es erfolgt eine Registrierung des angemeldeten Teilnehmers, dies begründet nicht die Annahme des Angebots auf Abschluss einer Vereinbarung über die Fort- und Weiterbildung; ein Anspruch auf die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung entsteht bis zur schriftlichen Bestätigung der Teilnahme an der konkreten Veranstaltung durch die DFA nicht.

 

§ 5 Leistungsumfang


(1) Der Inhalt und die Durchführung der Fort- und Weiterbildung richten sich nach dem jeweils aktuellen und veröffentlichten Seminarangebot. Innerhalb der Weiterbildungen wird eine digitale Lernplattform eingesetzt, weshalb ein Endgerät und eine persönliche E-Mail-Adresse erforderlich sind.


(2) Live-Online-Trainings finden dozentengeleitet im virtuellen Klassenraum statt.


(3) Wird die Beschaffenheit und das Qualifizierungsziel nicht grundlegend geändert, behält sich die DFA vor, aus fachlichen Gründen wie z.B. einem Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen Anpassungen vorzunehmen.


(4) Im Falle einer Erkrankung eines Dozierenden oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund kann die DFA einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleichwertig qualifizierten Dozierenden vornehmen und/oder Verschiebungen im Ablauf des Seminars vornehmen. Die DFA ist in diesen Fällen bemüht, die Teilnehmenden möglichst rechtzeitig über Änderungen zu informieren.



§ 6 Vergütung, Rücktritt

(1) Mit der Bestätigung der Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung der DFA über die Kosten der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme; sie ist sofort zur Zahlung durch Überweisung auf das in ihr angegebene Konto fällig. Teilzahlungen auf den Rechnungsbetrag sind mit der DFA in jedem Einzelfall zu vereinbaren. Wird die Vergütung nicht spätestens bis Seminarbeginn geleistet (Eingang auf dem Konto der DFA), ist die DFA berechtigt, die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung zu erklären, die Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen und den Platz an andere Teilnehmende zu vergeben.

(2) Die DFA behält sich vor, den Umständen erforderliche Änderungen am Programm vorzunehmen sowie Dozenten auszuwechseln, ohne dass sie dabei die wesentliche Beschaffenheit der Veranstaltungsleistung verändert. Bleibt der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung gleich, so sind die Teilnehmenden in diesen Fällen nicht berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag, zur Minderung des Entgelts oder zur Forderung von Schadenersatz. 

(3) Bei Rücktritt bis zu sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung darf die DFA nur eine Bearbeitungsgebühr erheben. Treten Teilnehmende die Veranstaltung nicht an oder treten nach Anmeldeschluss von der Vereinbarung mit der DFA zurück, ist diese berechtigt, den Teilnehmenden den Seminarbetrag anteilig bzw. voll in Rechnung zu stellen, es sei denn, es gelingt der Einrichtung, eine Ersatzperson für die Teilnahme an der Veranstaltung zu gewinnen. Die Teilnehmenden können eine geeignete Ersatzperson der DFA zur Aufnahme an ihrer Stelle vorschlagen. Die Geltendmachung von Aufwendungen und Schäden aufgrund konkreten Nachweises bleibt hiervon unberührt. Bei einem Rücktritt von der Vereinbarung, ohne dass ein Ersatz benannt werden kann, ist die DFA berechtigt, bei Weiterbildungen bis zu drei Wochen vor Beginn, bei Fortbildungen bis zu zwei Wochen, bei Angeboten von DFA digital eine Woche vor der Veranstaltung 50 % der Seminargebühr und danach 100 % der Seminargebühr in Rechnung zu stellen.

Bei Inhouse-Veranstaltungen werden bei einer Absage bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50%, kurzfristiger 100 % in Rechnung gestellt.

(4) Die DFA ist berechtigt, ggf. gegenüber einem Anspruch der Teilnehmenden auf Erstattung, entrichtete Vergütung aufzurechnen.

(5) Teilnehmende des Basisseminars Wundexperte ICW® erhalten das kostenpflichtige Zertifikat nach erfolgreicher Prüfung. Die Höhe der Gebühr wird durch die zertifizierende Stelle bestimmt und von der DFA unverändert an die Teilnehmenden weitergeleitet.

Für eventuelle Nachprüfungen im Rahmen des Basisseminars Wundexperte ICW® ist die DFA berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 70,00 € zu erheben.

(6) Sollte eine Weiterbildung im ursprünglich vorgesehen Zeitraum nicht abgeschlossen werden können und weitere Seminartage oder ein Kurswechsel in Absprache mit der Kursleitung geplant werden, behält sich die DFA vor, eine fallbezogene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

 

§ 7 Kündigung

(1) Eine Kündigung ist nach Beginn der Weiterbildung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich. Die anteiligen Kosten werden erstattet. Eine Entsendung von Ersatzteilnehmenden in die laufende Fort- oder Weiterbildung ist nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Sollte im Kündigungsfall eine Förderung der Seminarkosten nicht eingelöst werden können, verpflichten sich die Teilnehmenden zur Übernahme der Kosten.


§ 8 Urheberrechte

Sämtliche Materialien, die den Teilnehmenden im Zuge der Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur für persönliche Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe, auch auszugsweise, an Dritte ist den Teilnehmenden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der DFA gestattet.

 

§ 9 Datenschutz

Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden in der EDV-Anlage der DFA abgespeichert, gesichert und für eigene Zwecke verarbeitet. Sie werden nur unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht aufgrund rechtlicher Bestimmungen eine solche zu erfolgen hat oder die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sie zulassen.

 

§ 10 Sonstiges

(1) Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Vereinbarungen sowie einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und Vereinbarungen.
(2) Sämtliche Leistungspflichten der Teilnehmenden und der DFA ergeben sich ausschließlich aus deren Vereinbarungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Absprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die DFA wirksam.

 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

 

Stand: Juli 2024